Rechtsprechung
VG Köln, 26.06.2015 - 11 K 1638/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Beseitigung eines ohne Baugenehmigung errichteten teilweise überdachten Dressurplatzes sowie eines Pferdestalls
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 26.06.2015 - 11 K 1638/14
- OVG Nordrhein-Westfalen - 7 A 1843/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82
Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …
Auszug aus VG Köln, 26.06.2015 - 11 K 1638/14
vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 11. April 1986 - 4 C 67/82 -, NVwZ 1986, 916; vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 - a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 7 A 2370/08 - jeweils m.w.N.Bieten landwirtschaftliche Vollerwerbsstellen in besonderem Maße Gewähr dafür, auf Dauer - und zwar für Generationen - angelegt und allein auf ihren eigentlichen Betriebszweck ausgerichtet zu sein, können auch solche Nebenerwerbsstellen die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB für sich in Anspruch nehmen, die darauf ausgerichtet sind, dem Betreiber neben seinem Hauptberuf weitere Einnahmen zu verschaffen und damit seine Existenz zusätzlich abzusichern, vgl.: BVerwG Urteil vom 11. August 1986 - 4 C 67/82 -, a.a.O.
Gerade um solchen "Missbrauchsversuchen" zu begegnen sind in Fällen wie dem Vorliegenden an die Betriebseigenschaft strenge Anforderungen zu stellen, vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 67/82 - a.a.O. m.w.N.
Steht mithin der Annahme des Vorliegens einer privilegierten landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle entgegen, dass der Betrieb des Klägers nicht darauf ausgerichtet ist, ihm neben seinem Hauptberuf nachhaltig weitere Einnahmen zu verschaffen und damit seine Existenz wirtschaftlich zusätzlich in nennenswertem Umfang abzusichern, bedeutet dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. hier: BVerwG, Urteil vom 11. April 1986 - 4 C 67/82 - a.a.O.
- BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11
Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht; …
Auszug aus VG Köln, 26.06.2015 - 11 K 1638/14
Auch eine landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle kann ein Betrieb im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sein, vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 -, NVwZ 2013, 155.Alle Umstände, die für oder aber gegen die Abnahme der Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit des Betriebes sprechen, sind zu gewichten und ins Verhältnis zueinander zu setzen, BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 -, a.a.O. m.w.N.
vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 11. April 1986 - 4 C 67/82 -, NVwZ 1986, 916; vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 - a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 7 A 2370/08 - jeweils m.w.N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 7 A 2370/08
Anforderungen an das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebs bei …
Auszug aus VG Köln, 26.06.2015 - 11 K 1638/14
vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 11. April 1986 - 4 C 67/82 -, NVwZ 1986, 916; vom 11. Oktober 2012 - 4 C 9/11 - a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 7 A 2370/08 - jeweils m.w.N.Sowohl der Einsatz des Deckhengstes F1.0 - offenbar der Schwerpunkt der Nutzung (siehe die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 13. Juli 2012 verwandte Bezeichnung "Nebenerwerbslandwirtschaft Hengststation W. G. ") - als auch die Pensionspferdehaltung sind dadurch gekennzeichnet, dass der unmittelbare Bezug zur Bodenertragsnutzung gelockert und der Übergang von der (noch) landwirtschaftlichen zur (schon) gewerblichen Betriebsweise fließend und nur schwer nachprüfbar ist, vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - 7 A 2370/08 - m.w.N., zumal schon die Wirtschaftlichkeitsberechnung vom 13. Juli 2012 ausdrücklich rein gewerbliche Nutzungen ("Komplettvariante" Vollberitt, Unterricht, Vermietung des Reitplatzes, Zurverfügungstellung der Anlage für Fremdhengste - vgl. dort u.a. S. 8, 9, 11 und 12) in nicht unerheblichem Maße als ausdrücklich beabsichtigt benennt.
- BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97
Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines …
Auszug aus VG Köln, 26.06.2015 - 11 K 1638/14
Das Vorhaben beeinträchtigt öffentliche Belange im Rahmen von § 35 Abs. 2,3 Nr. 7 BauGB da die bereits errichteten baulichen Anlagen, auch wenn es nicht um Gebäude zu Wohnzwecken handelt, vgl.: BVerG, Urteil vom 12. März 1998 - 4 C 10.97 - BeVerwGE 54, 73 m.w.N., die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung - hier: Die Erweiterung im Hinblick auf den vorhandenen, genehmigten Pferdestall im Hinterland des Grundstücks - befürchten lassen.